1. Was ist Teilleistungsstörung und
was ist eine drohende seelische Behinderung?
- Diese Störungen sind trotz
- hinreichender Intelligenz,
- ausreichender Förderung sowie
- körperlicher und seelischer Gesundheit vorhanden.
Teilleistungsschwächen können die Schulleistungen deutlich beeinträchtigen, sodass Betroffene unter Umständen ihr Potential nicht ausschöpfen können. Die Probleme können bei Schülern eine „sekundäre Neurotisierung“ zur Folge haben und bis in das Erwachsenenalter bestehen bleiben.
Quelle: Wikipedia
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Eine seelische Behinderung droht, wenn
- die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Lebensalter typischen Zustand abweicht,
- und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis beeinträchtigt ist oder diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Kinder oder Jugendliche haben dann Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe
Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
In der schulischen Entwicklung sowie im weiteren Lebenslauf wird vermehrt beobachtet:
- kurz- als auch langfristige Beeinträchtigung des Schul- und Berufserfolges,
- starke Beeinträchtigung in der akademischen Laufbahn, häufiger eine unkonstante Schullaufbahn,
- Wiederholen einer Klassenstufe, • Schulerfolg mit minderbegabten Kindern vergleichbar,
- höhere Arbeitslosenquote, • psychische Symptome, • Verhaltensauffälligkeiten, • Delinquenz.
2. Leitlinien zur Diagnostik
Von den ersten Anzeichen einer Legasthenie/LRS oder Dyskalkulie/RS über die Diagnose bis zu einer erfolgreichen Therapie ist es oft ein langer Weg. Um einen Leidensweg der Kinder und auch der Familie zu vermeiden, sollten frühzeitig die Probleme des Kindes angesprochen werden. Je eher eine Diagnose stattfindet, umso eher können geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Wenn Sie Fragen zum Vorgehen haben, wir beraten Sie gern.
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