Infos über

Integrationshilfe für den Schulbesuch

Schulbegleitung

Jetzt lesen

1. Schulbegleitung Lerntreff Nienburg

Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen auf individuelle Unterstützung im Schulalltag angewiesen sind. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB XII § 53/54), deren Kostenträger das Sozialamt ist, bzw. eine Hilfe zur Erziehung (SGB VIII § 35a), wenn die Kosten vom Jugendamt übernommen werden.

2. Leistungen der Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung übernimmt keine schulischen Aufgaben, sondern leistet ausschließlich flankierende Hilfestellung im schulischen Bereich. Die Rechtsprechung ordnet folgende Tätigkeiten als typische Aufgaben der Schulbegleitung ein:

  • Organisation des Schüler-Arbeitsplatzes
  • Ordnungsgemäßes Bereithalten der Unterrichtsmaterialien
  • Kontrolle und Einflussnahme auf das Verhalten
  • Aufpassen, Informationen von der Tafel abzuschreiben
  • (simultane) Übersetzung des Unterrichts (=Gebärdensprachdolmetscher)
  • Unterstützung beim Aufgabenverständnis und bei Konzentration
  • Wiederholung der Arbeitsanweisung
  • Ermutigen, Arbeitshaltung unterstützen
  • Auffangen von Verweigerungshaltung und produktive Umleitung
  • Beaufsichtigung zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung
  • Hilfe bei feinmotorischen Arbeiten, Unterstützung bei der Anwendung technischer/mechanischer Hilfsmittel
  • Ruhephasen ermöglichen und beaufsichtigen
  • Beruhigung
  • Erkennen und Vermeiden von Überforderungssituationen
  • Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Mitschülern
  • Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeiten
  • Strukturierung von freien Unterrichtssituationen
  • Rückkopplung mit Lehrkraft
  • Emotionale Stabilisierung
  • Kleinschrittige Strukturierung bei offenen Lernangeboten
  • Hilfe im Sport- und Schwimmunterricht
Quelle: Orientierungshilfe Schulbegleitung Stand: Juni 2019, Herausgegeben vom Deutschen Städtetages, Deutschen Landkreistag, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger 

3. Voraussetzung für eine geförderte Schulbegleitung

  • Alle schulischen Präventions- und Interventionsmöglichkeiten sind ausgeschöpft.
  • Es muss eine Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft festgestellt werden.
  • Es liegt eine fachärztliche Diagnose zur Feststellung einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung vor.
  • Voraussetzung ist zudem eine engagierte Mitarbeitsbereitschaft der Eltern sowie eine fördernde Unterstützung der schulischen Maßnahmen.

Sollten Sie für Ihr Kind eine Schulbegleitung wünschen, bitten wir, Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie über die Gegebenheiten und Erfordernisse aufklären können.

Kontakt aufnehmen

Adresse: Schumannstraße 6, 31582 Nienburg/Weser
In Google Maps anzeigen.

Telefon: 05021 887566 (bevorzugte Zeiten: 17.00 Uhr - 20.00 Uhr)

E-Mail: info@lerntreff-nienburg.de